3 O 346/11•Landgericht Mönchengladbach, 2012-08-17, 3 O 346/11
Landgericht Mönchengladbach, 2012-08-17, 3 O 346/11
3 O 346/11Kantonsgericht17.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 346/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-17
Aktenzeichen: 3 O 346/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0817.3O346.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: Art. 5 Abs. 3, Art. 11 Abs. 2 EuGVVO
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
-
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.