Landgericht Mönchengladbach, 2012-08-17, 3 O 346/11

3 O 346/11Kantonsgericht17.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 346/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-17

Aktenzeichen: 3 O 346/11

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2012:0817.3O346.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: Art. 5 Abs. 3, Art. 11 Abs. 2 EuGVVO

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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