Landgericht Mönchengladbach, 2013-01-17, 1 O 130/12

1 O 130/12Kantonsgericht17.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 1 O 130/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-17

Aktenzeichen: 1 O 130/12

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0117.1O130.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern diese nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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