Landgericht Mönchengladbach, 2013-02-14, 6 O 99/12

6 O 99/12Kantonsgericht14.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 O 99/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-14

Aktenzeichen: 6 O 99/12

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0214.6O99.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.