5 T 93/13•Landgericht Mönchengladbach, 2013-04-25, 5 T 93/13
Landgericht Mönchengladbach, 2013-04-25, 5 T 93/13
5 T 93/13Kantonsgericht25.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 93/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-25
Aktenzeichen: 5 T 93/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0425.5T93.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird z u r ü c k g e w i e s e n .
Dem Beteiligten zu 1. werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Beschwerdewert: 1.000,00 €
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