Landgericht Mönchengladbach, 2013-07-01, 8 O 14/13

8 O 14/13Kantonsgericht01.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 8 O 14/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-01

Aktenzeichen: 8 O 14/13

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0701.8O14.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 216.000,00 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Dezember 2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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