Landgericht Mönchengladbach, 2013-09-02, 8 O 18/13

8 O 18/13Kantonsgericht02.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 8 O 18/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-02

Aktenzeichen: 8 O 18/13

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0902.8O18.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Auf Antrag der Beklagten wird der Tatbestand des Urteils der Kammer vom 15.07.2013 insoweit berichtigt, als es auf Seite 4 des Urteils oben statt „komplette Zinstafel“ richtig „komplette Zinsstaffel“ heißen muß.

Im Übrigen wird der Tatbestandsberichtigungsantrag zurückgewiesen.

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