11 O 93/13•Landgericht Mönchengladbach, 2013-09-27, 11 O 93/13
Landgericht Mönchengladbach, 2013-09-27, 11 O 93/13
11 O 93/13Kantonsgericht27.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 11 O 93/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-27
Aktenzeichen: 11 O 93/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0927.11O93.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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