Landgericht Mönchengladbach, 2013-09-27, 11 O 93/13

11 O 93/13Kantonsgericht27.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 93/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-27

Aktenzeichen: 11 O 93/13

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0927.11O93.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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