11 O 410/11•Landgericht Mönchengladbach, 2013-10-04, 11 O 410/11
Landgericht Mönchengladbach, 2013-10-04, 11 O 410/11
11 O 410/11Kantonsgericht04.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 11 O 410/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-04
Aktenzeichen: 11 O 410/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:1004.11O410.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: § 3 Abs. 1 S. 2 StVO, § 8 StVO, § 17 Abs. 3 StVG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.600,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
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