Landgericht Mönchengladbach, 2013-10-24, 1 O 59/13

1 O 59/13Kantonsgericht24.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 1 O 59/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-24

Aktenzeichen: 1 O 59/13

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:1024.1O59.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Klärger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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