1 O 59/13•Landgericht Mönchengladbach, 2013-10-24, 1 O 59/13
Landgericht Mönchengladbach, 2013-10-24, 1 O 59/13
1 O 59/13Kantonsgericht24.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 59/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-24
Aktenzeichen: 1 O 59/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:1024.1O59.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Klärger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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