5 T 235/13•Landgericht Mönchengladbach, 2013-10-25, 5 T 235/13
Landgericht Mönchengladbach, 2013-10-25, 5 T 235/13
5 T 235/13Kantonsgericht25.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 235/13 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-25
Aktenzeichen: 5 T 235/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:1025.5T235.13.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss vom 26. Juni 2013 wird wie folgt
a b g e Ġn d e r t :
Die Erinnerung der Gläubigerin vom 12. April 2013 gegen den Kostenansatz des Obergerichtsvollziehers L wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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