1 O 255/11•Landgericht Mönchengladbach, 2013-11-12, 1 O 255/11
Landgericht Mönchengladbach, 2013-11-12, 1 O 255/11
1 O 255/11Kantonsgericht12.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 255/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-12
Aktenzeichen: 1 O 255/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:1112.1O255.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 7, 17, 18 StVG, 823 I BGB, 115 I S1 Nr 1 VVU
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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