4 S 46/13•Landgericht Mönchengladbach, 2013-11-20, 4 S 46/13
Landgericht Mönchengladbach, 2013-11-20, 4 S 46/13
4 S 46/13Kantonsgericht20.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 4 S 46/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-20
Aktenzeichen: 4 S 46/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:1120.4S46.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt vom 15.04.2013 – Az. 20 C 333/12 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.197,96 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2013 zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/6 und der Beklagte 5/6.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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