2 S 154/13•Landgericht Mönchengladbach, 2014-04-02, 2 S 154/13
Landgericht Mönchengladbach, 2014-04-02, 2 S 154/13
2 S 154/13Kantonsgericht02.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 2 S 154/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-02
Aktenzeichen: 2 S 154/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:0402.2S154.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klĭgers gegen das am 25.09.2013 ergangene Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach (Az. 36 C 545/13) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz trägt der Klĭger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Klĭger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des von ihr jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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