10 O 272/13•Landgericht Mönchengladbach, 2014-04-24, 10 O 272/13
Landgericht Mönchengladbach, 2014-04-24, 10 O 272/13
10 O 272/13Kantonsgericht24.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 10 O 272/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-24
Aktenzeichen: 10 O 272/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:0424.10O272.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 113,49 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2013 sowie an den Kläger zu 1) weitere 2.569,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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