2 S 155/13•Landgericht Mönchengladbach, 2014-06-04, 2 S 155/13
Landgericht Mönchengladbach, 2014-06-04, 2 S 155/13
2 S 155/13Kantonsgericht04.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 2 S 155/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-04
Aktenzeichen: 2 S 155/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:0604.2S155.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 30. September 2013 (Aktenzeichen: 15 C 521/12) a b g e ä n d e r t und wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist unzulässig.
Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz trägt der Kläger, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streitverkündeten, die von dieser selbst zu tragen sind.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.