28 KLs 1/10•Landgericht Mönchengladbach, 2014-09-08, 28 KLs 1/10
Landgericht Mönchengladbach, 2014-09-08, 28 KLs 1/10
28 KLs 1/10Kantonsgericht08.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 28 KLs 1/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-08
Aktenzeichen: 28 KLs 1/10
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:0908.28KLS1.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist des Betruges in sechs Fällen, der falschen Versicherung an Eides statt in einem Fall und der Steuerhinterziehung in drei Fällen s c h u l d i g .
Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren
verurteilt.
Aufgrund der rechtsstaatswidrigen Verzögerung gelten von dieser Gesamtfreiheitsstrafe 8 Monate als vollstreckt.
Soweit der Angeklagte verurteilt worden ist, trägt er die Kosten des Verfahrens.
Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten, soweit teilweise Einstellungen erfolgt sind, der Staatskasse zur Last.
Angewendete Vorschriften:
§§ 156, 263 Abs. 1, 53 StGB, 370 Abs. 1 AO.
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