Landgericht Mönchengladbach, 2014-10-01, 6 O 18/13

6 O 18/13Kantonsgericht01.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 O 18/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-01

Aktenzeichen: 6 O 18/13

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:1001.6O18.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40.343,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

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