11 O 363/13•Landgericht Mönchengladbach, 2014-10-10, 11 O 363/13
Landgericht Mönchengladbach, 2014-10-10, 11 O 363/13
11 O 363/13Kantonsgericht10.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 11 O 363/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-10
Aktenzeichen: 11 O 363/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:1010.11O363.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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