Landgericht Mönchengladbach, 2014-10-10, 11 O 363/13

11 O 363/13Kantonsgericht10.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 363/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-10

Aktenzeichen: 11 O 363/13

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:1010.11O363.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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