5 T 275/14•Landgericht Mönchengladbach, 2014-11-06, 5 T 275/14
Landgericht Mönchengladbach, 2014-11-06, 5 T 275/14
5 T 275/14Kantonsgericht06.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 275/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-06
Aktenzeichen: 5 T 275/14
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:1106.5T275.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 170, 207 InsO
Tenor
Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 19. August 2014 wird aufgehoben.
Die Insolvenzschuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 2430,00 Euro
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