3 0 224/13•Landgericht Mönchengladbach, 2014-11-11, 3 0 224/13
Landgericht Mönchengladbach, 2014-11-11, 3 0 224/13
3 0 224/13Kantonsgericht11.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 0 224/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-11
Aktenzeichen: 3 0 224/13
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2014:1111.3.0.224.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts, trägt der Beklagte.
Die Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstrecken_d Betrages vorläufig vollstreckbar.
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