2 S 227/14•Landgericht Mönchengladbach, 2015-01-07, 2 S 227/14
Landgericht Mönchengladbach, 2015-01-07, 2 S 227/14
2 S 227/14Kantonsgericht07.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 2 S 227/14 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-07
Aktenzeichen: 2 S 227/14
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0107.2S227.14.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.08.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach (Az. 36 C 111/14) wird zurückgewiesen, soweit darüber nicht durch das Teil- Anerkenntnisurteil vom 10.11.2014 entschieden worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 82 % und die Beklagte zu 18 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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