Landgericht Mönchengladbach, 2015-01-07, 4 S 74/14

4 S 74/14Kantonsgericht07.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 4 S 74/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-07

Aktenzeichen: 4 S 74/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0107.4S74.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 28.05.2014 (Az.: 29 C 291/12) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 838,70 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.09.2012 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin € 120,67 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.12.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 1/3 und die Klägerin zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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