Landgericht Mönchengladbach, 2015-01-23, 11 O 300/11

11 O 300/11Kantonsgericht23.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 300/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-23

Aktenzeichen: 11 O 300/11

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0123.11O300.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. Oktober 2011 Zug um Zug gegen Herausgabe des in der Anlage K 1 abgebildeten Bildes mit den Maßen 130 cm x 160 cm zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte in Annahmeverzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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