11 O 300/11•Landgericht Mönchengladbach, 2015-01-23, 11 O 300/11
Landgericht Mönchengladbach, 2015-01-23, 11 O 300/11
11 O 300/11Kantonsgericht23.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 11 O 300/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-23
Aktenzeichen: 11 O 300/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0123.11O300.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. Oktober 2011 Zug um Zug gegen Herausgabe des in der Anlage K 1 abgebildeten Bildes mit den Maßen 130 cm x 160 cm zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte in Annahmeverzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.