5 T 357/14•Landgericht Mönchengladbach, 2015-02-03, 5 T 357/14
Landgericht Mönchengladbach, 2015-02-03, 5 T 357/14
5 T 357/14Kantonsgericht03.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 357/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-03
Aktenzeichen: 5 T 357/14
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0203.5T357.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 44 RVG, §§ 2, 6 BerHG
Tenor
Die Sache wird zur Entscheidung auf die Kammer übertragen.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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