Landgericht Mönchengladbach, 2015-02-03, 5 T 357/14

5 T 357/14Kantonsgericht03.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 T 357/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-03

Aktenzeichen: 5 T 357/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0203.5T357.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: § 44 RVG, §§ 2, 6 BerHG

Tenor

Die Sache wird zur Entscheidung auf die Kammer übertragen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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