5 S 82/14•Landgericht Mönchengladbach, 2015-05-26, 5 S 82/14
Landgericht Mönchengladbach, 2015-05-26, 5 S 82/14
5 S 82/14Kantonsgericht26.05.2015
Regest
Die Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten ist gemäß § 287 ZPO unter Zugrundelegung des „Fraunhofer-Marktpreisspiegels“ zu schätzen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 82/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-26
Aktenzeichen: 5 S 82/14
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0526.5S82.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 287 ZPO
Leitsätze
Die Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten ist gemäß § 287 ZPO unter Zugrundelegung des „Fraunhofer-Marktpreisspiegels“ zu schätzen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 29.10.2014, Az. 36 C 219/14 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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