Landgericht Mönchengladbach, 2015-05-26, 5 S 82/14

5 S 82/14Kantonsgericht26.05.2015

Regest

Die Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten ist gemäß § 287 ZPO unter Zugrundelegung des „Fraunhofer-Marktpreisspiegels“ zu schätzen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 5 S 82/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-26

Aktenzeichen: 5 S 82/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0526.5S82.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: § 287 ZPO

Leitsätze

Die Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten ist gemäß § 287 ZPO unter Zugrundelegung des „Fraunhofer-Marktpreisspiegels“ zu schätzen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 29.10.2014, Az. 36 C 219/14 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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