Landgericht Mönchengladbach, 2015-05-28, 10 O 389/11

10 O 389/11Kantonsgericht28.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 389/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-28

Aktenzeichen: 10 O 389/11

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0528.10O389.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20 %, die Beklagte trägt sie zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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