10 O 389/11•Landgericht Mönchengladbach, 2015-05-28, 10 O 389/11
Landgericht Mönchengladbach, 2015-05-28, 10 O 389/11
10 O 389/11Kantonsgericht28.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 10 O 389/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-28
Aktenzeichen: 10 O 389/11
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0528.10O389.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 20 %, die Beklagte trägt sie zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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