5 T 112/15•Landgericht Mönchengladbach, 2015-06-17, 5 T 112/15
Landgericht Mönchengladbach, 2015-06-17, 5 T 112/15
5 T 112/15Kantonsgericht17.06.2015
Regest
Sind mehrere Schriftstücke zu übersetzen, ist für jedes einzelne Schriftstück zu beurteilen, ob eine Übersetzung „besonders erschwert“ im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 3 JVEG ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 5 T 112/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-17
Aktenzeichen: 5 T 112/15
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0617.5T112.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 11 JVEG
Leitsätze
Sind mehrere Schriftstücke zu übersetzen, ist für jedes einzelne Schriftstück zu beurteilen, ob eine Übersetzung „besonders erschwert“ im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 3 JVEG ist.
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den am 27.08.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt (Az. 16 F 19/13) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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