10 O 309/14•Landgericht Mönchengladbach, 2015-09-03, 10 O 309/14
Landgericht Mönchengladbach, 2015-09-03, 10 O 309/14
10 O 309/14Kantonsgericht03.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 10 O 309/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-03
Aktenzeichen: 10 O 309/14
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0903.10O309.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar
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