Landgericht Mönchengladbach, 2015-09-03, 10 O 309/14

10 O 309/14Kantonsgericht03.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 309/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-03

Aktenzeichen: 10 O 309/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0903.10O309.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.