Landgericht Mönchengladbach, 2015-09-03, 10 O 340/13

10 O 340/13Kantonsgericht03.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 10 O 340/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-03

Aktenzeichen: 10 O 340/13

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2015:0903.10O340.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagten hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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