3 O 309/14•Landgericht Mönchengladbach, 2016-02-16, 3 O 309/14
Landgericht Mönchengladbach, 2016-02-16, 3 O 309/14
3 O 309/14Kantonsgericht16.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 3 O 309/14 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: 3 O 309/14
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2016:0216.3O309.14.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 264 Nr. 2 ZPO
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm durch Vorlage der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 und 2010 erteilten Auskünfte über die Umsätze, Erträge und Gewinne, die er aus dem Betrieb seiner unter der Anschrift ………….ansässigen Steuerberaterpraxis in der Zeit vom 1.8.2009 bis 31.10.2010 erzielt hat, an Eides statt zu versichern.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.