Landgericht Mönchengladbach, 2016-02-16, 3 O 309/14

3 O 309/14Kantonsgericht16.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 3 O 309/14 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-16

Aktenzeichen: 3 O 309/14

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2016:0216.3O309.14.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: § 264 Nr. 2 ZPO

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm durch Vorlage der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 und 2010 erteilten Auskünfte über die Umsätze, Erträge und Gewinne, die er aus dem Betrieb seiner unter der Anschrift ………….ansässigen Steuerberaterpraxis in der Zeit vom 1.8.2009 bis 31.10.2010 erzielt hat, an Eides statt zu versichern.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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