4 S 14/17•Landgericht Mönchengladbach, 2017-02-14, 4 S 14/17
Landgericht Mönchengladbach, 2017-02-14, 4 S 14/17
4 S 14/17Kantonsgericht14.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 4 S 14/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-14
Aktenzeichen: 4 S 14/17
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0214.4S14.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
wird die Berufung des Klägers gegen das am 09.09.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Viersen (33 C 11/16)
als unzulässig verworfen.
Der wohl als sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Viersen vom 08.12.2016 auszulegende Antrag des Berufungsklägers vom 18.01.2017 wird gleichfalls als unzulässig zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.194,35 EUR festgesetzt.
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