Landgericht Mönchengladbach, 2017-02-14, 4 S 14/17

4 S 14/17Kantonsgericht14.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 4 S 14/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-14

Aktenzeichen: 4 S 14/17

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0214.4S14.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

wird die Berufung des Klägers gegen das am 09.09.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Viersen (33 C 11/16)

als unzulässig verworfen.

Der wohl als sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Viersen vom 08.12.2016 auszulegende Antrag des Berufungsklägers vom 18.01.2017 wird gleichfalls als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.194,35 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.