7 O 29/15•Landgericht Mönchengladbach, 2017-02-24, 7 O 29/15
Landgericht Mönchengladbach, 2017-02-24, 7 O 29/15
7 O 29/15Kantonsgericht24.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 7 O 29/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-24
Aktenzeichen: 7 O 29/15
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0224.7O29.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76.153,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5 % und die Beklagte zu 95 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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