1 O 220/15•Landgericht Mönchengladbach, 2017-04-06, 1 O 220/15
Landgericht Mönchengladbach, 2017-04-06, 1 O 220/15
1 O 220/15Kantonsgericht06.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 1 O 220/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-06
Aktenzeichen: 1 O 220/15
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0406.1O220.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: § 28 VVG
Tenor
1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 17.749,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2014 zu zahlen.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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