10 O 129/16•Landgericht Mönchengladbach, 2017-04-20, 10 O 129/16
Landgericht Mönchengladbach, 2017-04-20, 10 O 129/16
10 O 129/16Kantonsgericht20.04.2017
Regest
Kreditwiderruf eines Verbraucherkredits
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 10 O 129/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-20
Aktenzeichen: 10 O 129/16
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0420.10O129.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: §§ 495, 355 BGB
Leitsätze
Kreditwiderruf eines Verbraucherkredits
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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