Landgericht Mönchengladbach, 2017-05-12, 7 O 28/16

7 O 28/16Kantonsgericht12.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 7 O 28/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-12

Aktenzeichen: 7 O 28/16

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0512.7O28.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.3.2016 sowie 502,30 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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