Landgericht Mönchengladbach, 2017-07-19, 6 O 176/16

6 O 176/16Kantonsgericht19.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 O 176/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-19

Aktenzeichen: 6 O 176/16

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0719.6O176.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 8.980,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Dezember 2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 50 %, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 50 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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