6 O 52/17•Landgericht Mönchengladbach, 2017-09-20, 6 O 52/17
Landgericht Mönchengladbach, 2017-09-20, 6 O 52/17
6 O 52/17Kantonsgericht20.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 52/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-20
Aktenzeichen: 6 O 52/17
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:0920.6O52.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits sowie die durch die Streitverkündung entstandenen Kosten je zur Hälfte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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