24 Qs 178/17•Landgericht Mönchengladbach, 2017-10-19, 24 Qs 178/17
Landgericht Mönchengladbach, 2017-10-19, 24 Qs 178/17
24 Qs 178/17Kantonsgericht19.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 24 Qs 178/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-19
Aktenzeichen: 24 Qs 178/17
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2017:1019.24QS178.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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