Landgericht Mönchengladbach, 2018-01-19, 11 O 44/17

11 O 44/17Kantonsgericht19.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 44/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-19

Aktenzeichen: 11 O 44/17

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2018:0119.11O44.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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