Landgericht Mönchengladbach, 2018-07-04, 12 O 152/17

12 O 152/17Kantonsgericht04.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 12 O 152/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-04

Aktenzeichen: 12 O 152/17

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2018:0704.12O152.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.536,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 512,00 € seit dem 1. Februar 2017, 1. März 2017 und 3. April 2017 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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