22 KLs 10/18•Landgericht Mönchengladbach, 2018-08-28, 22 KLs 10/18
Landgericht Mönchengladbach, 2018-08-28, 22 KLs 10/18
22 KLs 10/18Kantonsgericht28.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 22 KLs 10/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-28
Aktenzeichen: 22 KLs 10/18
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2018:0828.22KLS10.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Normen: §§ 27, 52 StGB, 29a Abs. 1 Nr. 2 Var. 1, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
Tenor
Der Angeklagte wird wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
Freiheitsstrafe von vier Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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