Landgericht Mönchengladbach, 2018-08-28, 22 KLs 10/18

22 KLs 10/18Kantonsgericht28.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 22 KLs 10/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-28

Aktenzeichen: 22 KLs 10/18

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2018:0828.22KLS10.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Normen: §§ 27, 52 StGB, 29a Abs. 1 Nr. 2 Var. 1, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer

Freiheitsstrafe von vier Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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