8 O 37/18•Landgericht Mönchengladbach, 2019-03-01, 8 O 37/18
Landgericht Mönchengladbach, 2019-03-01, 8 O 37/18
8 O 37/18Kantonsgericht01.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 8 O 37/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-01
Aktenzeichen: 8 O 37/18
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0301.8O37.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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