Landgericht Mönchengladbach, 2019-03-01, 8 O 37/18

8 O 37/18Kantonsgericht01.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 8 O 37/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-01

Aktenzeichen: 8 O 37/18

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0301.8O37.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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