Landgericht Mönchengladbach, 2019-03-13, 6 O 150/18

6 O 150/18Kantonsgericht13.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 6 O 150/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-13

Aktenzeichen: 6 O 150/18

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0313.6O150.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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