6 O 150/18•Landgericht Mönchengladbach, 2019-03-13, 6 O 150/18
Landgericht Mönchengladbach, 2019-03-13, 6 O 150/18
6 O 150/18Kantonsgericht13.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 150/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-13
Aktenzeichen: 6 O 150/18
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0313.6O150.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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