Landgericht Mönchengladbach, 2019-03-29, 11 O 648/16

11 O 648/16Kantonsgericht29.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 11 O 648/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-29

Aktenzeichen: 11 O 648/16

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0329.11O648.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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