Landgericht Mönchengladbach, 2019-04-02, 1 O 374/17

1 O 374/17Kantonsgericht02.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Mönchengladbach — 1 O 374/17 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-02

Aktenzeichen: 1 O 374/17

ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0402.1O374.17.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird gesamtschuldnerisch mit der gesondert verurteilten Beklagten zu 2) verurteilt, an den Kläger 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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