32 KLs18/18•Landgericht Mönchengladbach, 2019-12-02, 32 KLs18/18
Landgericht Mönchengladbach, 2019-12-02, 32 KLs18/18
32 KLs18/18Kantonsgericht02.12.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Mönchengladbach — 32 KLs18/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-02
Aktenzeichen: 32 KLs18/18
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:1202.32KLS18.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: I. große Jugendstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte B2 ist schuldig der schweren räuberischen Erpressung und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen. Er wird deshalb kostenpflichtig zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte Y3 ist schuldig der Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung. Er wird deshalb kostenpflichtig zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte Y ist schuldig der Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung. Er wird deshalb zu
2 Freizeitarresten
verurteilt. Zudem wird er angewiesen, im Wege des Täter-Opfer Ausgleichs an den Zeugen Q ein Schmerzensgeld in Höhe von 300,00 € zu zahlen.
Der Angeklagte F ist schuldig der Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung. Er wird deshalb zu
2 Freizeitarresten
verurteilt. Zudem wird er angewiesen, an den Hilfsverein Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen e.V., I-T2, 41749 Viersen, einen Betrag in Höhe von 300,00 € zu zahlen.
Der Angeklagte U2 ist schuldig der Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung. Er wird deshalb zu
2 Freizeitarresten
verurteilt. Zudem wird er angewiesen, im Wege des Täter-Opfer Ausgleichs an die Zeugin I ein Schmerzensgeld in Höhe von 300,00 € zu zahlen.
Es wird davon abgesehen, den Angeklagten Y, F und U2 die Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen.
Angewendete Vorschriften:
bzgl. des Angeklagten B2: §§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 a), 53 StGB,
bzgl. des Angeklagten Y3: §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 a), 27 StGB,
bzgl. des Angeklagten Y: §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 a), 27 StGB, 1, 105 ff. JGG,
bzgl. des Angeklagten F: §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 a), 27 StGB, 1, 105 ff. JGG,
bzgl. des Angeklagten U2: §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 a), 27 StGB, 1, 105 ff. JGG.
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