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34 KLs 4/18•Landgericht Mönchengladbach, 2021-01-15, 34 KLs 4/18
34 KLs 4/18Kantonsgericht15.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-15
Aktenzeichen: 34 KLs 4/18
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0115.34KLS4.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: II. große Jugendkammer
Der Angeklagte T3 ist schuldig des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei
Fällen und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen.
Er wird deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verur-
teilt.
Die Kosten des Verfahrens und des Revisionsverfahrens einschließlich der not-
wendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, 176 a Abs. 2 Nr. 1 u. Nr. 2, 53 StGB
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