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12 O 157/20•Landgericht Mönchengladbach, 2021-04-29, 12 O 157/20
12 O 157/20Kantonsgericht29.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 12 O 157/20
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0429.12O157.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 47.024,44 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2020 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche Schäden zu ersetzen, die aus der Inanspruchnahme ihrer Vollkaskoversicherung bei der Versicherung aus Anlass des Verkehrsunfalls vom 30.10.2019 entstanden sind und entstehen werden.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von den außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro durch Zahlung an die Anwaltskanzlei X freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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