14 O 603/82•Landgericht Münster, 1983-08-31, 14 O 603/82
Landgericht Münster, 1983-08-31, 14 O 603/82
14 O 603/82Kantonsgericht31.08.1983
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 14 O 603/82 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1983-08-31
Aktenzeichen: 14 O 603/82
ECLI: ECLI:DE:LGMS:1983:0831.14O603.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.525,29 DM (eintausendfünfhundertfünfundzwanzig 29/100 Deutsche Mark) nebst 15 % Zinsen seit dem 15.01.1981 sowie 309,62 DM vorgerichtliche Kosten zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 8 % der Beklagte und zu 92 % der Kläger.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 DM, für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,-- DM vorläufig vollstreckbar.
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