Landgericht Münster, 1983-08-31, 14 O 603/82

14 O 603/82Kantonsgericht31.08.1983

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 14 O 603/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-08-31

Aktenzeichen: 14 O 603/82

ECLI: ECLI:DE:LGMS:1983:0831.14O603.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.525,29 DM (eintausendfünfhundertfünfundzwanzig 29/100 Deutsche Mark) nebst 15 % Zinsen seit dem 15.01.1981 sowie 309,62 DM vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 8 % der Beklagte und zu 92 % der Kläger.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 DM, für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,-- DM vorläufig vollstreckbar.

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