Landgericht Münster, 1991-06-07, 4 O 579/89

4 O 579/89Kantonsgericht07.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 4 O 579/89 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-06-07

Aktenzeichen: 4 O 579/89

ECLI: ECLI:DE:LGMS:1991:0607.4O579.89.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner 4.000,-- DM nebst 4 % Zinsen ab dem 11.04.1989 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der

Kläger 92 % und die Beklagte 8 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 5.000,-- DM für den Kläger und von

4.500,-- DM für die Beklagten vorläufig voll-

streckbar.

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